
KI-Transparenz wird zur Pflicht
Ab dem 2. August 2026 treten neue Transparenzanforderungen des EU AI Acts in Kraft. Unternehmen, Agenturen und Website-Betreiber, die künstlich erzeugte Inhalte publizieren, müssen ihre Nutzer klar darüber informieren – unter bestimmten Bedingungen. Was konkret erforderlich ist, ist aber noch nicht vollständig geklärt.
Besondere Vorsicht ist bei Deepfakes, KI-generierten Personenbildern, Chatbots und Inhalten von öffentlichem Interesse geboten. Für klassische Produkttexte und redaktionell geprüfte Website-Inhalte ist die Rechtslage differenzierter.
Der Schnell-Check
- Ab wann? Ab dem 2. August 2026.
- Für wen? Für Unternehmen, Agenturen und Website-Betreiber, die KI-Inhalte veröffentlichen.
- Welche Inhalte? Vor allem Deepfakes, KI-Personenbilder, Chatbots und Inhalte von öffentlichem Interesse.
- Muss jeder KI-Text gekennzeichnet werden? Nein – nur dort, wo Täuschungsgefahr besteht.
- Was ist mit Produktbeschreibungen? Bei redaktionell geprüften Texten ist aktuell keine sichtbare Kennzeichnung erforderlich.
- Was ist mit KI-Bildern? Abhängig von Kontext und Täuschungspotenzial – nicht pauschal jedes Bild.
- Gibt es eine Standardlösung? Nein. Es gibt noch keine verbindliche EU-Vorlage.
Was ändert sich konkret?
Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz über den Einsatz künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Nutzer vor Täuschung zu schützen und Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken.
Allerdings gibt es keinen pauschalen Regelfall „KI-Inhalte müssen überall gekennzeichnet werden”. Stattdessen ist die Bewertung abhängig davon, ob:
- Eine relevante Täuschungsgefahr besteht
- Der Inhalt öffentliches Interesse berührt
- Der Nutzer möglicherweise verwirrt werden könnte
- Es sich um automatisierte oder manipulierte Inhalte handelt
Wichtig: Die EU-Leitlinien werden noch konkretisiert. Unternehmen sollten jetzt schon dokumentieren, wo KI eingesetzt wird – unabhängig davon, ob eine Kennzeichnung unmittelbar erforderlich ist.
Die 5 wichtigsten Handlungsfelder
Feld 1: KI-Texte – Wann kennzeichnen?
Feld 2: KI-Bilder – Kennzeichnung und Wasserzeichen
Feld 3: Chatbots und KI-Assistenten
Feld 4: Dokumentation und interne Prozesse
Feld 5: Agentur-Verantwortung und Kundenaufklärung
Praxis-Tipps für Unternehmen
Sie wissen noch nicht, was konkret zu tun ist? Hier sind die ersten Schritte:
- Bestandsaufnahme: Wo wird bereits KI eingesetzt?
- Kategorisieren: Welche Inhalte sind High-Risk (Deepfakes, Chatbots) und welche Low-Risk (geprüfte Produkttexte)?
- Redaktionelle Prozesse: Wird KI-generierten Inhalten immer ein Mensch prüft und freigibt?
- Technische Vorbereitung: Wo könnten Wasserzeichen oder Metadaten eingebunden werden?
- Dokumentation starten: Ab sofort tracken, welche Inhalte KI-generiert sind.
- Checkliste für Chatbots: Falls vorhanden: Enthält der Chatbot klare Hinweise, dass es ein KI-System ist?
- Verträge mit Agenturen prüfen: Sind KI-Einsätze und Verantwortlichkeiten transparent geregelt?
- Laufend informieren: Die EU-Leitlinien werden noch konkretisiert – regelmäßig neue Informationen einholen.
Fazit
Die KI-Kennzeichnung ab August 2026 ist nicht einfach ein Häkchen in einer Compliance-Checkliste. Sie betrifft Strategie, Inhaltserstellung, technische Umsetzung und die Beziehung zu Kunden und Nutzern.
Das Wichtigste in Kürze:
- Nicht jedes KI-generierte Produkt muss sichtbar gekennzeichnet werden.
- Kennzeichnung ist erforderlich bei Täuschungsgefahr, Deepfakes, Chatbots und öffentlichkeitsrelevanten Inhalten.
- Bei redaktionell geprüften Inhalten ist eine sichtbare Kennzeichnung aktuell nicht pauschal erforderlich – interne Dokumentation aber sinnvoll.
- Es gibt noch keine standardisierte EU-Vorlage wie beim Gewährleistungslabel – Unternehmen müssen pragmatisch vorgehen.
- Agenturen sollten ihre Kunden transparent über KI-Einsatz aufklären.
Wer jetzt schon Prozesse aufbaut, Inhalte dokumentiert und klare Richtlinien etabliert, ist auf der sicheren Seite – egal wie die Behörden die Details später regeln.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft 🙂