
Neue Regeln für den Verkauf an Privatkunden
Ab dem 27. September 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Händler, die physisch Waren an Verbraucher verkaufen. Ziel ist es, Kunden klarer und einheitlicher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und mögliche zusätzliche Garantien zu informieren.
Für Online-Shops bedeutet das: Künftig reicht ein Hinweis irgendwo in den AGB nicht mehr aus. Händler müssen ein neues, von der EU vorgegebenes Gewährleistungslabel sichtbar einbinden. Wenn zusätzlich eine bestimmte Haltbarkeitsgarantie besteht, kann außerdem ein Garantielabel erforderlich sein.
Der Schnell-Check
- Ab wann? Ab dem 27. September 2026.
- Für wen? Für Händler, die physisch Waren an Privatkunden verkaufen.
- Für welche Waren? Für physische Produkte, z. B. Möbel, Elektronik, Werkzeug, Maschinen oder Haushaltsgeräte.
- Was ist Pflicht? Das neue EU-Gewährleistungslabel.
- Was kommt zusätzlich? Ein Garantielabel, wenn eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie besteht.
- Wo im Shop? Vor dem Kauf sichtbar, z. B. auf der Produktseite, im Warenkorb oder im Checkout.
Label hier ansehen - Reicht ein Link? Beim Gewährleistungslabel nach aktueller Auslegung eher nicht.*
Was ändert sich konkret?
Die EU möchte Verbraucher besser darüber informieren, welche Rechte sie beim Kauf mangelhafter Ware haben. Grundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Diese legt Inhalt und Gestaltung der neuen Hinweise fest.
Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Produkten. Dazu gehören zum Beispiel Reparatur, Ersatzlieferung, Minderung oder Erstattung.
Wichtig: Die Labels sind grafisch vorgegeben. Farben, Aufbau, Texte, Symbole und QR-Code dürfen nicht frei gestaltet oder an das eigene Shop-Design angepasst werden.
Die wichtigsten Regeln zur Umsetzung
Regel 1: Das Gewährleistungslabel
Regel 2: Das Garantielabel
Regel 3: Sichtbarkeit im Shop
Regel 4: Geeignete Platzierung
Regel 5: Offizielle Vorlage verwenden
Praxis-Tipp für Shopbetreiber
Shopbetreiber sollten nicht bis kurz vor September 2026 warten. Besonders bei größeren Sortimenten oder individuell entwickelten Templates kann die Umsetzung Aufwand verursachen.
Zu prüfen sind vor allem:
- Wird eine scharfe, offizielle Labelgrafik verwendet?
- Wo wird das Gewährleistungslabel im Shop sichtbar eingebunden?
- Gibt es Produkte mit zusätzlicher Haltbarkeitsgarantie?
- Müssen Produktdaten um Garantieinformationen ergänzt werden?
- Funktioniert die Darstellung auf Desktop, Tablet und Smartphone?
Fazit
Die neuen Labels sind keine reine Formsache. Sie betreffen die rechtliche Information im Shop, die Produktdarstellung und teilweise auch den Checkout-Prozess.
Wer physische Waren an Privatkunden verkauft, sollte die Umsetzung rechtzeitig einplanen. Das Gewährleistungslabel wird ab dem 27. September 2026 zur Pflichtinformation. Bei zusätzlichen Haltbarkeitsgarantien kann außerdem ein produktbezogenes Garantielabel erforderlich sein.


